EXEKUTIONSRECHT – spezial II
Zwangsversteigerung von Liegenschaften und zwangsweise Pfandrechtsbegründung (inkl. der EO-Novelle 2008 , BGBl I 37/2008 und der GB-Novelle 2008, BGBl I 100/2008).
Zielgruppe
Aufbauseminar für erfahrene KanzleisekretärInnen/-assistentInnen
Inhalt
Dieses Seminar richtet sich an fortgeschrittene Kanzlei-SekretärInnen/-AssistentInnen und zeigt die Möglichkeiten des
- Zwangsversteigerungsverfahrens und
- des Verfahrens zur Begründung eines vollstreckbaren Pfandrechts
auf. Ziel des Seminars ist es, die TeilnehmerInnen in die Lage zu versetzen, die beiden Exekutionsmittel vollständig zu nutzen, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten und Fehler zu vermeiden. Neben Referaten werden auch praktische Übungen (zB das Verfassen von Anträgen an Hand von Fällen aus der Praxis) und Tipps für den beruflichen Alltag angeboten.
Es besteht die Möglichkeit, mitgebrachte Fälle zu bearbeiten!
Seminarhauptthemen
EO-Novelle 2008, die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2008 wie Änderungen
- bei der Schätzung/Besichtigung,
- bei der Verbindung von Versteigerungsvefahrens
- bei Vorzugspfandrechten der öffentlichen Hand, Dienstbarkeiten etc.
Überblick über die anwendbaren Exekutionsmittel
Die Zwangsversteigerung
- Übersicht und Ablauf des Verfahrens
- Exekutionsantrag - notwendige Beilagen
- Erleichterungen bei der Antragstellung
- Veräußerungs- und Belastungsverbote
- Besonderheiten bei der Versteigerung einer Eigentumswohnung
- Abänderung der Versteigerungsbedingungen (Umsatzsteuerbefreiung etc.)
- Zuschlag – Wirkungen/Folgen/Vadium/Überbot
- Neuerlicher Versteigerungstermin
- Zwangsweise Räumung der Liegenschaft
- Forderungsanmeldung bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
- Vorzugspfandrechte
- Grundbuchsantrag des Erstehers
- Aufschiebung
Die zwangsweise Pfandrechtsbegründung
- Antrag
- Notwendige Beilagen
- Umwandlung eines vertraglichen Pfandrechts in ein vollstreckbares Pfandrecht
Rechtzeitige und richtige Verzeichnung der Kosten
Tipps zur Vermeidung von Fehlern und Fallen in der Praxis
Der Besuch des Seminars „EXEKUTIONSRECHT – allgemein“ wird nicht vorausgesetzt, aber empfohlen.